Filial-Finder



Dinnebier Garantien

Garantien geben immer ein gutes Gefühl. Und dieses gute Gefühl gibt Ihnen Opel Dinnebier gerne.

Denn alle Opel Modelle zeichnen sich durch hohe Qualität und Zuverlässigkeit aus. Das beweisen nicht nur die vielen Auszeichnungen, die Opel in den letzten Jahren erhalten hat, sondern auch die vielen Menschen, die begeistert Opel fahren.

Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel Dinnebier kein Problem sondern eine Lösung!


Hier erhalten Sie einen Überblick über die vielseitigen Opel Garantieleistungen:

Die Opel Neuwagengarantie1

Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine 2-jährige Neuwagengarantie1. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Lieferung durch den Vertragshändler – je nachdem, welches Datum früher liegt, ohne Kilometerbegrenzung.


Die Opel Anschlussgarantie

Mit einer zweijährigen Neuwagengarantie1 ab Werk nimmt Opel eine führende Position in Sachen Garantie ein. Opel erweitert dieses Angebot zusammen mit seinen teilnehmenden Opel Service Partnern mit einer Opel Anschlussgarantie, mit der Sie umfassenden Schutz auch bei außergewöhnlich hohen Laufleistungen genießen können.
Entscheiden Sie, ob Sie die Opel Anschlussgarantie für 12, 24 oder 48 Monate in Anspruch nehmen möchten.

 

Ihre Vorteile:

  • Die Opel Anschlussgarantie umfasst alle wichtigen Baugruppen Ihres Opel Fahrzeugs.
  • Bis zu einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km werden Lohn- und Materialkosten bei anfallenden Reparaturen voll erstattet.

Die Lebenslange Garantie von Opel2

Jetzt lohnt es sich umso mehr einen Opel zu fahren. Denn nun gibt es für alle Opel Fahrer zusätzlich zur zweijährigen Opel Herstellergarantie die lebenslange Anschlussgarantie2 auf Ihr Fahrzeug. Diese Garantie gilt ein Autoleben lang und solange das Fahrzeug auf den Ersthalter zugelassen ist.

 

Ihre Vorteile:

  • europaweite Gültigkeit, hohe Planungssicherheit
  • Liquiditätssicherung im Reparaturfall
  • umfassender Reparaturkostenschutz mit wertgemäßer Kostenbeteiligung
  • ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche Aktivierungsgebühr von 11,90 Euro an
  • gestaffelte Kostenbeteiligung bei den Materialkosten nach Laufleistung
  • gültig für alle neuen Opel Agila, Opel Corsa, Opel Meriva, Opel Astra, Opel Zafira, Opel Insignia und Opel Antara bis maximal 160.000 km Laufleistung
  • der Garantieanspruch ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt

12 Jahre Garantie gegen Durchrostung3

Opel gibt Ihnen die sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung3. Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen.


2 Jahre Sachmängelhaftung für Original Opel Teile und Zubehör4

Als Opel Vertragspartner geben wir Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung4. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.
Ihre lebenslange Garantie2 deckt bei garantiepflichtigen Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Opel mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil.


1) Neuwagengarantie: Freiwillige Leistung der Adam Opel AG auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.
2) Die PKW Anschlussgarantie: Für Ersthalter nach den Bedingungen der CG Car Garantie Versicherungs AG bis max. 160.000 km. Der Garantieanspruch ist auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt. Bei allen teilnehmenden Opel Partnern- auch bei Opel Dinnebier..
3) Garantie gegen Durchrostung: Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen 12 Jahren abweichen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Opel Dinnebier. Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in Ihrem Serviceheft.
4) Sachmängelhaftung: Gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller. Stand 15.07.2010 / Mehr Informationen auf www.opel-garantie.de